Hinweis: Die folgenden AGB sind eine Standard-Vorlage. Vor Go-Live sollten sie individuell durch einen Anwalt geprüft und angepasst werden. Tippfehler und Anpassungen bitte vor Veröffentlichung mit Tobi/dem Kunden klären.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Energiewerke Saarpfalz(nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") im Bereich Planung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen, Stromspeichern und Wallboxen geschlossen werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Erbringen der Leistung zustande.
§ 3 Festpreis-Garantie
Sofern in unserem schriftlichen Angebot ein Festpreis ausgewiesen ist, gilt dieser für den angegebenen Leistungsumfang. Mehrleistungen, die durch unvorhersehbare Umstände vor Ort (z. B. nicht erkennbare Statikprobleme, denkmalrechtliche Auflagen) notwendig werden, werden gesondert nach Aufwand abgerechnet — nach vorheriger Absprache.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 30 % bei Auftragsbestätigung (Anzahlung)
- 60 % bei Materiallieferung auf der Baustelle
- 10 % nach erfolgreicher Inbetriebnahme
§ 5 Gewährleistung
Für unsere Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach BGB (5 Jahre für Bauleistungen, 2 Jahre für Komponenten). Garantien der Hersteller (Module bis zu 25 Jahre, Wechselrichter 10 Jahre, Speicher 10–15 Jahre) sind ergänzend und werden direkt beim jeweiligen Hersteller geltend gemacht.
§ 6 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
§ 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Homburg bzw. der gesetzliche Sitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
